LIS Gmbh
Güterfelder
Damm
71
14532
Stahnsdorf
BLZ: 16040000
BIC:COBADEFFXXX
IBAN:
DE33160400000100243500
Steuernummer:
046/113/03047
14532Stahnsdorf
Grundsatzerklärung
der
LIS
Unser Bekenntnis zur Einhaltung der Menschenrechte und der umweltbezogenen
Sorgfaltspflichten
Wir sind uns unserer unternehmerischen Verantwortung zur Achtung, Einhaltung und Umsetzung
der Menschenrechte und des Umweltschutzes im eigenen Unternehmen und entlang unserer
Lieferkette bewusst.
Wir verpflichten uns, Menschenrechte und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in unserer eigenen
Geschäftstätigkeit sowie in unseren Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten, zu überprüfen
und Betroffenen von Verstößen Zugang zu Abhilfe zu ermöglichen.
Wir achten und respektieren alle in der Anlage zu § 2 Absatz 1, § 7 Absatz 3 Satz 2 des LkSG
aufgeführten internationalen Übereinkommen* vollumfänglich
und unterstützen diese in
unserem
täglichen Handeln.
Wir erwarten von unseren Mitarbeitern auf allen Ebenen, dass sie dies ebenfalls bewusst und
rückhaltlos tun.
Wir erwarten auch, dass sie Verstöße umgehend und vollständig aufzeigen. Von
Führungskräften erwarten wir zusätzlich, dass sie ihrer Verantwortung entsprechend handeln,
Verstößen aktiv vorbeugen und entgegenwirken.
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie sich ebenfalls zur Achtung der Menschenrechte
und zur Einhaltung der umweltbezogenen Sorgfaltspflichten bekennen, sich zur Einrichtung
angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen
Lieferanten weitergeben.
*
ILO-Übereinkommen
Nr.
29/Nr.
87/Nr.
98/Nr.
100/Nr.
105/Nr.
111/Nr.
138/Nr.
182,
Protokoll
vom
11.
Juni
2014
zum
Übereinkommen
Nr.
29
der
Internationalen
Arbeitsorganisation
vom
28.
Juni
1930
über
Zwangs-
oder
Pflichtarbeit; Internationaler
Pakt
vom
19.
Dezember
1966
über
bürgerliche
und
politische
Rechte; Internationaler
Pakt
vom
19.
Dezember
1966
über
wirtschaftliche,
soziale
und
kulturelle
Rechte; Minamata-Übereinkommen; Stockholmer Übereinkommen vom 23. Mai
2001
über persistente organische Schadstoffe; Basler
Übereinkommen über
die Kontrolle der
grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher
Abfälle und ihrer
Entsorgung jeweils
in der
aktuellsten bzw. ergänzten/geänderten Fassung.
Details
zur
Menschenrechtsstrategie
Unsere Menschenrechtsstrategie beinhaltet, die folgenden Punkte gemäß den Definitionen des
LkSG, strikt und verbindlich einzuhalten:
Das
Verbot
von
Zwangsarbeit
bzw.
jede
andere
Form
moderner
Sklaverei
Das
Verbot
der
Beschäftigung von Kindern unterhalb des
gesetzlich erlaubten
Alters
Die Rechte von Kindern zu achten
Die
Achtung, Sicherung und Einhaltung aller
an den jeweiligen Arbeitsorten gültigen
Pflichten zum Arbeitsschutz
Die Achtung der Koalitionsfreiheit der Mitarbeiter
Das Verbot der Ungleichbehandlung
Commerzbank
Potsdam
Kto: 100243500
AmtsgerichtPotsdam
HRB 273 20 P
Geschäftsführer
Patrycja
Pukmiel
LIS
GmbH
Güterfelder Damm 71
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Grundsatzerklärung
der
LIS
Die Zahlung eines angemessenen Lohns bzw. des an den jeweiligen Arbeitsorten
gültigen Tarif- oder Mindestlohns
Das Verbot der widerrechtlichen Zwangsräumung und das Verbot des
widerrechtlichen Entzugs von Land, Wäldern und Gewässern
Das Verbot der Beauftragung oder Nutzung privater oder öffentlicher
Sicherheitskräfte zum Schutz unternehmerischer Projekte, wenn dies durch
mangelnde
Unterweisung oder
Kontrolle
durch uns,
Menschrechtsverletzungen nach
sich ziehen könnte
Die konsequente Vermeidung aller umweltbezogenen Risiken im Sinne des LkSG
Das Verbot der Ein- oder Ausfuhr gefährlicher Abfälle
Wie wir die Einhaltung der Menschenrechte und der umweltbezogenen Sorgfaltspflichten
sicherstellen
Um
alle
gesetzlichen
Anforderungen
in
der
Lieferkette
zu
gewährleisten,
gehen
wir
wie
folgt
vor:
Verantwortung
Damit wir als Unternehmensleitung unserer unmittelbaren Verantwortung gerecht werden
können, haben wir zur Umsetzung und Überprüfung der Sorgfaltspflichten einen
Menschenrechtsbeauftragten ernannt. Mit Qualitätsmanagement und Revision stehen ihm
wirkungsvolle Instrumente zur
Verfügung,
um
erforderliche und
relevante Prozesse zu
schaffen,
zu prüfen und zu optimieren.
Der Menschenrechtsbeauftragte berichtet regelmäßig, mindestens
einmal jährlich und direkt an die Unternehmensleitung.
Risikomanagement
Wir haben ein Risikomanagement etabliert. Dieses führt regelmäßig jährlich und anlassbezogen,
wenn wir mit einer wesentlich veränderten oder wesentlich erweiterten Risikolage in der
Lieferkette rechnen müssen, etwa durch die Einführung neuer Produkte, Projekte oder eines neuen
Geschäftsfeldes, bei wesentlichen Änderungen des Unternehmensprofils, sowie bei konkreten
Hinweisen eine Risikoanalyse durch, deren Ergebnisse umgehend der Unternehmensleitung
vorgelegt werden, damit diese Präventionsmaßnahmen ergreifen kann.
Risikoanalysen
Die durchgeführten Risikoanalysen dienen dazu, alle menschenrechtlichen und umweltbezogenen
Risiken entlang unserer Lieferkette zu erkennen und zu vermeiden bzw. dazu, angemessen darauf
reagieren zu können, wenn bereits eine Verletzung menschenrechtsbezogener oder
umweltbezogener Sorgfaltspflichten eingetreten sein sollte.
Wie wir die Einhaltung der Menschenrechte und der umweltbezogenen Sorgfaltspflichten
sicherstellen
Commerzbank
Potsdam
Kto: 100243500
AmtsgerichtPotsdam
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Patrycja
Pukmiel
LIS
GmbH
Güterfelder Damm 71
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Steuernummer:
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Grundsatzerklärung
der
LIS
Um
alle
gesetzlichen
Anforderungen
in
der
Lieferkette
zu
gewährleisten,
gehen
wir
wie
folgt
vor:
Beschwerdesystem
Damit wir schnell und angemessen auf Verstöße reagieren können, haben wir ein
Beschwerdesystem eingerichtet, das für jedermann zugänglich ist und mit dem uns jeder
Betroffene schnell, unkompliziert und wenn gewünscht, auch anonym über Verstöße informieren
kann.
Das
umfasst nicht nur
Verstöße in unserem
eigenen
Geschäftsbereich,
sondern
explizit auch
Verstöße bei unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern.
Die Bearbeitung erfolgt unverzüglich.
Der
angesprochene Sachverhalt wird ohne Ansehen der Personen und ihrer hierarchischen Stellung in
unserem Unternehmen neutral ermittelt. Die am Sachverhalt beteiligten Personen werden
angehört und eine Lösung herbeigeführt. Hinweisen auf Verstöße bei unseren mittelbaren
Zulieferern gehen wir in Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern nach und ergreifen je
nach Schwere des Verstoßes die erforderlichen Maßnahmen.
Präventionsmaßnahmen
Um zu vermeiden, dass menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken eintreten, werden
interne Leitlinien verankert, geeignete Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken
implementiert und
entwickelt sowie alle Führungskräfte und
Mitarbeiter
zu
den
relevanten
Themen
ausführlich und regelmäßig geschult, um die Einhaltung dieser Grundsatzerklärung sicherzustellen.
Die Führungskräfte werden dafür sensibilisiert, besonders auf die in ihrem Geschäftsbereich
priorisierten Risiken zu achten und sie gezielt zu minimieren.
Die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahmen zur Einhaltung der in der Grundsatzerklärung
enthaltenen Menschenrechtsstrategie überprüfen wir durch unser Qualitsmanagement/unsere
Revision. Innerhalb unseres Unternehmens führen wir hierzu unter anderem Befragungen unserer
Mitarbeiter durch.
Wie wir die Einhaltung der Menschenrechte und der umweltbezogenen Sorgfaltspflichten
sicherstellen
Präventionsmaßnahmen
gegenüber
unmittelbaren
Zulieferern
Unmittelbare Zulieferer werden bereits bei der Auswahl einer individuellen Risikoanalyse
unterzogen.
Unmittelbare Zulieferer werden von uns vertraglich verpflichtet, unsere Grundsatzerklärung
einzuhalten oder aber eine vergleichbare Erklärung abzugeben.
Die vertragliche Verpflichtung sieht vor, dass der unmittelbare Zulieferer nachweislich eigene
Risikoanalysen durchführt, einen Beschwerdemechanismus einrichtet oder den Zugang zu unserem
Beschwerdesystem ermöglicht, Präventionsmaßnahmen durchführt, bei Bedarf
Abhilfemaßnahmen
ergreift und
uns
über
diese Schritte angemessen
informiert,
um
die Umsetzung
der Anforderungen zu gewährleisten.
Erhalten wir
substantiierte
Kenntnis
von einem Verst
bei
einem unmittelbaren oder
mittelbaren Zulieferer,
gehen
wir
wie
folgt
vor:
Commerzbank
Potsdam
Kto: 100243500
AmtsgerichtPotsdam
HRB 273 20 P
Geschäftsführer
Patrycja
Pukmiel
LIS
GmbH
Güterfelder Damm 71
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Grundsatzerklärung
der
LIS
Durchführung
einer
anlassbezogenen
Risikoanalyse
und
Anpassung
unseres
Risikomanagements
Verankerung angemessener Präventionsmaßnahmen gegenüber dem Verursacher, etwa die
Durchführung von Kontrollmaßnahmen, die Unterstützung bei der Vorbeugung und
Vermeidung eines Risikos oder die Umsetzung von branchenspezifischen oder
branchenübergreifenden Initiativen, denen das Unternehmen beigetreten ist
Kooperation: Erarbeitung eines
gemeinsamen Konzepts
zur Verhinderung, Beendigung oder
Minimierung des Verstoßes
Bei mangelndem Erfolg der vorgenannten Maßnahmen behalten wir uns vor, die
Geschäftsbeziehung zu beenden
Gegebenenfalls: Aktualisierung
unserer
Grundsatzerklärung
Wie
wir
die
Einhaltung
der
Menschenrechte
und
der
umweltbezogenen
Sorgfaltspflichten
sicherstellen
Abhilfemaßnahmen
Bei konkreten Hinweisen auf einen Verstoß gegen menschenrechtliche und umweltbezogene
Sorgfaltspflichten
bzw.
bei Feststellung
eines
Verstoßes
durch
eine anlassbezogene Risikoanalyse,
reagieren wir schnell und unbürokratisch, um den Mangel durch entsprechende Maßnahmen zu
beheben und eine Fortsetzung des Fehlverhaltens umgehend zu unterbinden.
In der Folge wird untersucht, was zum Eintritt des Verstoßes geführt hat, damit wir unsere
Prozesse so anpassen können,
damit künftige Verstöße durch gleiche oder
ähnliche Ursachen
ausgeschlossen werden können.
Dokumentations-
und
Berichtspflicht
Unsere Handlungen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten werden von uns
gemäß §10 LkSG,
fortlaufend dokumentiert, aufbewahrt und veröffentlicht.
Wir
übernehmen
Verantwortung
Da es sich bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt um einen stetigen Prozess handelt,
wird diese Grundsatzerklärung
und
deren
Umsetzung regelmäßig
und
anlassbezogen
überprüft,
optimiert und aktualisiert.
Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung wird von den Geschäftsführern
des
Unternehmens
(und der
verbundenen Unternehmen) jeweils
für
ihren Verantwortungsbereich
getragen und gesteuert. Dadurch wird sichergestellt, dass jedes unserer Unternehmen sich über
die eigene Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte, die umweltbezogenen
Sorgfaltspflichten und ihre alltägliche Umsetzung im Klaren ist.
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Kto: 100243500
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Geschäftsführer
Patrycja
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Grundsatzerklärung
der
LIS
Prioritäre
menschenrechtliche
und
umweltbezogene
Risiken
In unserer Branche, nationale und internationale Personaldienstleistungen in Werkvertrag und
Arbeitnehmerüberlassung, sehen wir die wichtigsten Risiken allgemein bei der Beschaffung von
Arbeitskräften, besonders im Ausland, den Verfahren der Anwerbung (z.B. durch lokale
Agenturen), dem sicheren Transport zum Arbeitsort, der angemessenen und menschenwürdigen
Unterbringung, der fairen und vollständigen Bezahlung, der korrekten Erfassung der Arbeitszeiten,
der Sicherstellung von Einweisung und Ausbildung (auch in Fremdsprachen), der
Arbeitsschutzbelehrung (auch in Fremdsprachen), der Information der Arbeitnehmer zu ihren
Rechten und Pflichten (auch in Fremdsprachen) und der Gleichbehandlung während der Tätigkeit
für uns und unsere Kunden.
Zu allen diesen Risiken haben wir
firmenintern klare und eindeutige Regelungen zur
Prävention
getroffen, zu denen unsere Führungskräfte regelmäßig geschult und verpflichtet werden.
Dieses
Risikoportfolio
haben
wir
unseren
spezifischen
Risikoanalysen
zu
Grunde
gelegt.
Wie
wir
diesen
Risiken
begegnen
Um den ermittelten Risiken zu begegnen und sicherzustellen, dass
sie nicht eintreten, gehen wir
wie folgt vor:
Schulung
Die
Schulungsinhalte
für
Führungskfte
und
Mitarbeiter
in
risikobehafteten
Prozessen
und
Abläufen
werden
überprüft,
ggf.
ergänzt
und
die
Schulungen
intensiviert.
Wo
bisher
keine
Nachweise
erforderlich
waren,
werden
solche
eingeführt.
Überprüfung
Die Durchführung und Wirksamkeit der Schulungen wird durch das Qualitätsmanagement/die
Revision geprüft und dokumentiert. Berichte dazu werden regelmäßig der Geschäftsleitung
vorgelegt.
Verbesserung
In
unseren
Prozessen
setzen
wir
auf
stetige
Verbesserung
durch
Ausbildung,
Förderung
und
Schulung
aller
Mitarbeiter,
vom
geringfügig
Beschäftigten
bis
zur
hrungskraft.
Die Einhaltung, Kontrolle und Verbesserung unserer
Prozesse schafft
dafür
einen hilfreichen
und
wirksamen
Rahmen.
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