Grundsatzerklärung
der
LIS
Unser Bekenntnis zur Einhaltung der Menschenrechte und der umweltbezogenen
Sorgfaltspflichten
Wir sind uns unserer unternehmerischen Verantwortung zur Achtung, Einhaltung und Umsetzung
der Menschenrechte und des Umweltschutzes im eigenen Unternehmen und entlang unserer
Lieferkette bewusst.
Wir verpflichten uns, Menschenrechte und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in unserer eigenen
Geschäftstätigkeit sowie in unseren Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten, zu überprüfen
und Betroffenen von Verstößen Zugang zu Abhilfe zu ermöglichen.
Wir achten und respektieren alle in der Anlage zu § 2 Absatz 1, § 7 Absatz 3 Satz 2 des LkSG
aufgeführten internationalen Übereinkommen* vollumfänglich
und unterstützen diese in
unserem
täglichen Handeln.
Wir erwarten von unseren Mitarbeitern auf allen Ebenen, dass sie dies ebenfalls bewusst und
rückhaltlos tun.
Wir erwarten auch, dass sie Verstöße umgehend und vollständig aufzeigen. Von
Führungskräften erwarten wir zusätzlich, dass sie ihrer Verantwortung entsprechend handeln,
Verstößen aktiv vorbeugen und entgegenwirken.
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie sich ebenfalls zur Achtung der Menschenrechte
und zur Einhaltung der umweltbezogenen Sorgfaltspflichten bekennen, sich zur Einrichtung
angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen
Lieferanten weitergeben.
*
ILO-Übereinkommen
Nr.
29/Nr.
87/Nr.
98/Nr.
100/Nr.
105/Nr.
111/Nr.
138/Nr.
182,
Protokoll
vom
11.
Juni
2014
zum
Übereinkommen
Nr.
29
der
Internationalen
Arbeitsorganisation
vom
28.
Juni
1930
über
Zwangs-
oder
Pflichtarbeit; Internationaler
Pakt
vom
19.
Dezember
1966
über
bürgerliche
und
politische
Rechte; Internationaler
Pakt
vom
19.
Dezember
1966
über
wirtschaftliche,
soziale
und
kulturelle
Rechte; Minamata-Übereinkommen; Stockholmer Übereinkommen vom 23. Mai
2001
über persistente organische Schadstoffe; Basler
Übereinkommen über
die Kontrolle der
grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher
Abfälle und ihrer
Entsorgung – jeweils
in der
aktuellsten bzw. ergänzten/geänderten Fassung.
Details
zur
Menschenrechtsstrategie
Unsere Menschenrechtsstrategie beinhaltet, die folgenden Punkte gemäß den Definitionen des
LkSG, strikt und verbindlich einzuhalten:
Das
Verbot
von
Zwangsarbeit
bzw.
jede
andere
Form
moderner
Sklaverei
Das
Verbot
der
Beschäftigung von Kindern unterhalb des
gesetzlich erlaubten
Alters
Die Rechte von Kindern zu achten
Die
Achtung, Sicherung und Einhaltung aller
an den jeweiligen Arbeitsorten gültigen
Pflichten zum Arbeitsschutz
Die Achtung der Koalitionsfreiheit der Mitarbeiter
Das Verbot der Ungleichbehandlung
Commerzbank
Potsdam
Kto: 100243500
AmtsgerichtPotsdam
HRB 273 20 P
Geschäftsführer
Patrycja
Pukmiel
LIS
GmbH
Güterfelder Damm 71