Der Eingang der Meldung wird Ihnen spätestens innerhalb von sieben
Werktagen bestätigt. In der Bestätigung können bereits
mögliche Rückfragen zum Sachverhalt enthalten sein. Der hinweisgebenden
Person wird die Möglichkeit zu einem Austausch geboten, in der auch
weitere Fragen geklärt werden können.
2. Prüfung des Hinweises
Der Hinweis wird intern von den verantwortlichen
Ansprechpartnern geprüft. Zu den geschilderten Umständen
werden Ermittlungen durchgeführt. Solange ein Rechtsverstoß nicht
bestätigt werden kann, gilt die Unschuldsvermutung gegenüber
der verantwortlichen Person. Wir legen weiter Wert auf
einen fairen Umgang, sowohl mit Hinweisgebern, als auch mit den
betroffenen Personen. Bei den Ermittlungen bemühen wir uns
stets darum, Verhältnismäßigkeit zu wahren.
3. Abschluss der Ermittlungen
Als Ergebnis der Ermittlungen werden bei Bedarf Präventions- oder auch
Abhilfemaßnahmen eingeleitet.
4. Abschlussbericht
Nach Abschluss der Ermittlungen, spätestens jedoch nach drei Monaten,
wird ein Abschlussbericht erstellt, der den betroffenen Personen und dem
Hinweisgeber übermittelt wird.
5. Einstellung der Bearbeitung einer Beschwerde/eines Hinweises
Wird der gemeldete Vorfall oder Verstoß durch unsere Ermittlungen nicht
bestätigt, werden die Gründe für die Einstellung der Bearbeitung der
Beschwerde der hinweisgebenden Person mitgeteilt. Gründe dafür können
sein, dass Meldungen wissentlich falsch sind oder nicht genügend
Informationen für einen begründeten Verdacht vorliegen.