Wir müssen die Einhaltung geltender Gesetze im Rahmen unseres
Geschäftsbetriebs sicherstellen. Dies gilt etwa für Vorgaben des Strafrechts,
des Ordnungswidrigkeitenrechts, des Steuerrechts, des Datenschutzrechts, des
Arbeitsrechts, des Kartellrechts und für sonstige verbindliche rechtliche
Vorgaben. Sofern wir diesen gesetzlichen Anforderungen nicht hinreichend
nachkommen, drohen Nachteile, wie etwa Geld- oder Haftstrafen, Bußgelder,
Schadensersatzforderungen oder Reputationsschäden. Um unseren rechtlichen
Pflichten nachzukommen, treffen wir daher geeignete Maßnahmen zur
Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben oder interner Regelungen
im Unternehmen. Zu diesen Maßnahmen zählt unter anderem auch die
Einführung und der Betrieb eines Hinweisgebersystems.
Unsere Mitarbeiter*innen sind verpflichtet, uns über mögliche Regelverstöße
zu informieren. Mitarbeiter*innen und Externe, die einen möglichen
Regelverstoß melden („Hinweisgeber“), können für Hinweise auf mögliche
Regelverstöße interne und externe Kanäle nutzen. Wir haben angemessene
Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass den eingehenden Hinweisen
zeitnah und effektiv nachgegangen wird. Im Rahmen der durchzuführenden
Aufklärungsmaßnahmen wird insbesondere sichergestellt, dass die
berechtigten Interessen der von Hinweisen betroffenen oder in Hinweisen
genannten Personen („Betroffene“) gewahrt werden.
• Für welche Zwecke verarbeiten wir Ihre Daten?
Wir verarbeiten Ihre Daten im Rahmen der geltenden Gesetze insbesondere für
die folgenden konkreten Aufklärungszwecke:
• Prüfung der Plausibilität von Hinweisen: Wir werden vor der Einleitung
von Aufklärungsmaßnahmen unter anderem prüfen, ob die von den
Hinweisgebern übermittelten Hinweise plausibel erscheinen und auf
einen Regelverstoß durch uns oder unserer Mitarbeiter*innen schließen
lassen. Die Verarbeitung Ihrer Daten dient unter anderem dieser
Plausibilitätsprüfung.
• Aufklärung von Fehlverhalten: Aufklärungsmaßnahmen können der
Aufdeckung und Aufklärung von möglichen arbeitsvertraglichen
Pflichtverletzungen oder Straftaten von unseren Mitarbeiter*innen in